Die für Weinbau geeigneten Lagen sind seit 1983 in Baden-Württemberg erfasst und abgegrenzt worden. Die Rebfläche darf nicht ausgedehnt werden, die Erzeugung ist auf Höchstmengen beschränkt. Nach der „Vermarktungsregelung für Wein“ darf in Württemberg jeder Weinbaubetrieb nur so viel Wein verkaufen, dass die Gesamtmenge im Durchschnitt höchstens 110 Hektoliter Wein pro Hektar Normallage entspricht. Bei Steillagen sind 140 Hektoliter zulässig wegen des größeren Aufwands an Arbeit.
Durchschnittlich kann ein Weinberg 20 bis 30 Jahre bewirtschaftet werden, danach folgen zwei bis drei Jahre Brache. Rund zehn Prozent der Rebfläche sind deshalb abwechselnd Brachland. Die Pause wird genutzt für die Einsaat von Luzernen und Schmetterlingsblütlern, um den Nährstoffgehalt des Bodens aufzufrischen. Eine Neubepflanzung erfolgt im dritten Jahr. Eine Brache bedeutet vier bis fünf Jahre Ernteausfall.