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Qualität

Qualitätswein, Kabinett, Spätlese, Auslese. Für viele Weinfreunde ist die Güteklasse die wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Weinetikett. Was steckt nun genau hinter diesen Begriffen?

Oechsle-Waage
Oechsle-Waage
Qualitätswein
Handrefraktometer zur Bestimmung des Mostgewichts im Weinberg
Handrefraktometer zur Bestimmung des Mostgewichts im Weinberg

Handrefraktometer und Oechsle

Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Qualität des Weines ist der Reifegrad der Rebsorte. Von außen lässt sich die richtige Reife allerdings nicht exakt bestimmen – im Weinberg wird deshalb mit einem Handrefraktometer das Mostgewicht der Trauben festgestellt, der sich das physikalische Prinzip der Lichtbrechung zunutze macht. Denn je nach Dichte einer Flüssigkeit wird das Licht unterschiedlich stark gebrochen. Im Weinanbau wird der Zuckergehalt im Most gemessen, mit dem man dann den voraussichtlichen Alkoholgehalt im Wein berechnen kann.

 

Die in Deutschland verwendete Messeinheit Oechsle leitet sich von dem Pforzheimer Goldschmied und Mechaniker Ferdinand Oechsle ab, der die dazugehörige Waage für die Bestimmung des spezifischen Mostgewichts entwickelt hat. Oechsle-Grad ist der Zuckergehalt im Mostsaft sowie in den Beeren der Weintrauben. Die von ihm entwickelte Mostwaage gibt an, um wie viel Gramm ein Liter Most bei 20 °C schwerer ist als ein Liter Wasser. Bei der Gärung wird der Mostzucker in Alkohol umgewandelt. Dadurch erlauben die Oechsle-Grade auch Rückschlüsse auf den Alkoholgehalt des zukünftigen Weins.

Qualitätswein

Qualitätswein ist die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen und die amtliche Qualitätsweinprüfung bestanden haben, die eine sensorische und analytische Kontrolle des Weins beinhaltet. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das sogenannte Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 55 und 72° Oechsle. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.) darf zur Erhöhung des Alkoholgehalts mit Zucker angereichert werden. Zuckerung ist beim Prädikatswein (Qualitätswein mit Prädikat) nicht erlaubt.

Prädikatsweine

Für Qualitätsweine mit Prädikat (Q.m.P.) gelten die höchsten Anforderungen. Sie dürfen nur aus einer Rebsorte gekeltert sein, und ihnen darf kein Zucker mehr zugesetzt werden. Je nach Mostgewicht gibt es sechs verschiedene Prädikate:

 

  1. Kabinett: ab 73° Oechsle; feine, leichte Weine aus reifen Trauben; geringer Alkoholgehalt
  2. Spätlese: ab 85° Oechsle; reife, elegante Weine mit feiner Frucht
  3. Auslese: ab 95° Oechsle; edle Weine aus vollreifen Trauben,
  4. Beerenauslese: ab 125° Oechsle; volle fruchtige Weine aus überreifen, handgelesenen Beeren; süß und alkoholreich
  5. Trockenbeerenauslese: ab 150° Oechsle; aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren
  6. Eiswein: ab 125° Oechsle; Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese, die Trauben müssen in gefrorenem Zustand bei mindestens –7°C gelesen und gefroren gekeltert werden.